Rechtsprechung
VGH Bayern, 06.07.2017 - 20 ZB 17.30713 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 4; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
Keine verfassungskonforme Auslegung des § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG hinsichtlich des Iraks - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussetzung die Abschiebung irakischer Staatsangehöriger in Bayern; Verfassungskonforme Anwendung des § 60 Abs. 7 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) im Hinblick auf den Irak
- rewis.io
Keine verfassungskonforme Auslegung des § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG hinsichtlich des Iraks
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Irak; Zulassung der Berufung (verworfen); Darlegung der Klärungsbedürftigkeit; Verzicht auf Feststellungen zu § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG wegen gleichwertigen Schutzes vor Abschiebung; verfassungskonformen Auslegung; Abschiebestopp; Bayern
- rechtsportal.de
Aussetzung die Abschiebung irakischer Staatsangehöriger in Bayern; Verfassungskonforme Anwendung des § 60 Abs. 7 S. 1 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) im Hinblick auf den Irak
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 22.12.2016 - M 4 K 16.31888
- VGH Bayern, 06.07.2017 - 20 ZB 17.30713
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92
Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2017 - 20 ZB 17.30713
Die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechts- oder Tatsachenfrage erfordert regelmäßig eine Durchdringung der Materie und in diesem Zusammenhang eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts, die verdeutlicht, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dem Klärungsbedarf nicht gerecht wird (…Happ a.a.O., Rn. 72; BVerfG - NVwZ-Beilage 1995, 17; BVerwG NJW 1993, 2825). - BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2017 - 20 ZB 17.30713
Denn das Verwaltungsgericht hat in den Entscheidungsgründen des Urteils vom 22. Dezember 2016 zur Begründung seiner Auffassung, dass angesichts des in Bayern geltenden faktischen Abschiebungsstopps ein zusätzlicher Schutz in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht erforderlich sei, auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2001 (1 C-2/01 - NVwZ 2001, 1420) verwiesen. - VGH Bayern, 10.05.2005 - 23 B 05.30217
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungsschutz, Gesetzesänderung, …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2017 - 20 ZB 17.30713
Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung hat der 23. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit Urteil vom 10. Mai 2005 (Az. 23 B 05.30217 - juris, Rn. 30) für das Herkunftsland Irak ausgeführt, dass das Bayerische Staatsministerium des Innern und die Konferenz der Länderinnenminister wiederholt festgestellt hätten, dass ein Beginn von zwangsweisen Rückführungen in den Irak nicht möglich sei. - BVerwG, 22.03.2006 - 1 C 13.05
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2017 - 20 ZB 17.30713
Dieses Urteil ist rechtskräftig (vgl. BVerwG, B.v. 1.9.2005 - 1 B 68/05 - juris und v. 22.3.2006 - 1 C 13.05 - zu finden unter www.b...de).